Das ist das klassische Dilemma beim Dallara. Sobald du von den eingetragenen Dimensionen abweichst, kommst du um eine Einzelabnahme nach §21 StVZO nicht herum, da die Kombination aus Zentralverschluss und spezifischer Fahrwerksgeometrie für den TÜV-Prüfer eine klare Änderung des Abrollumfangs und der Freigängigkeit bedeutet. Reifengenehmigungen helfen dir da oft nur als ergänzende Unterlage.
Ich habe das so gelöst: Such dir einen Prüfer, der auf Sportwagen spezialisiert ist und Verständnis für das "gerade Flanken"-Thema hat, statt nur nach dem Stretch zu gehen. Wichtig ist ein sauberes Datenblatt, das zeigt, dass der Abrollumfang noch innerhalb der Toleranz liegt, um das ABS nicht zu verwirren. Ein kleiner Tipp: Vorher beim Hersteller oder Importeur wegen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für genau diese Felgenbreite anfragen, das spart bei der Abnahme oft die teuren Fahrversuche.